Start Beiträge

Beiträge VfL Westercelle e.V.

 

Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2008
Kinder/Jugendliche 5,50 € pro Monat
Erwachsene 10,00 € pro Monat
Familien 18,50 € pro Monat
passive Mitgliedschaft 4,00 € pro Monat
Aufschlag für Kurzmitgliedschaft: 50 % des regulären Beitrags

 

Spartenbeiträge

In einigen Sparten werden Spartenbeiträge erhoben, die direkt der jeweiligen Sparte zu Gute kommt.

Badminton nach Bedarf (nicht jährlich)
Bogensport nach Bedarf
Fußball 1,50 Eur pro Monat und Familie
Handball ---
Jazzdance

alle aktiven Mitglieder: 4,00 Eur pro Monat

Ju-Jutsu Jahressichtmarke (z.Z. 15 Eur)
Leichtathletik ---
Schwimmen ---
Tanzen nach Bedarf (nicht jährlich)
Tennis über die Sparte (Spartenleiter) erfragen
Tischtennis 1,50 Eur pro Monat für Aktive
Turnen / Gymnastik
---
Volleyball 1. Pers. einer Familie 2,00 Eur pro Monat
2. Pers. einer Familie 1,50 Eur pro Monat
ab 3. Pers. einer Familie 0,75 Eur pro Monat

 

Mitgliedschaft (Auszug aus der Satzung):

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Vereins können natürliche Personen als aktive oder passive Mitglieder,
aber auch juristische Personen werden ordentliche Mitglieder).

(2) Das Gesuch um Aufnahme ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Antrag bedarf bei
nicht volljährigen Personen der Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreters/in. Über die
Aufnahme beschließt der Vorstand. Eine Ablehnung braucht nicht begründet zu werden.
Jedes aufgenommene Mitglied erhält eine Bestätigung und auf Wunsch einen Abdruck
der Satzung.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss
aus dem Verein oder Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person. Für Mitgliedschaften gem.

§ 4 Abs. 4 (Kurzmitgliedschaften) gelten die gesondert getroffenen Vereinbarungen.

(1) Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
Der Austritt ist nur möglich jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres mit zweimonatiger
Kündigungsfrist.
Der Austritt entbindet nicht von den bis dahin entstandenen Verpflichtungen
geldlicher oder sonstiger Art.