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VfL-Vereins-Busse



Download "Nutzungsrichtlinien Bus"


Richtlinien für die Vergabe der vereinseigenen Busse

1.) Kinder- und Jugendmannschaften haben Vorrang vor Erwachsenen.

2.) Vom jeweiligen Verband angesetzte Punktspiele/Pflichtveranstaltungen haben Vorrang vor anderen Veranstaltungen.

3.) Im Falle einer Gleichrangigkeit, erhält diejenige Mannschaft den Bus, die die weiteste Entfernung zurücklegen muss.

4.) Die Punkte 1. bis 3. gelten nur bei Wahrung einer 14tägigen Anmeldefrist.

5.) Eine Mannschaft darf nur dann beide Busse nutzen, wenn bis zum letzten Arbeitstag der Geschäftsstelle vor dem Fahrttermin keine weitere Reservierung vorliegt.

6.) Für Vereinsveranstaltungen können die Punkte 1. bis 5. durch einen Vorstandsbeschluss außer Kraft gesetzt werden.

Richtlinien für die Nutzung der vereinseigenen Busse

1.) Der VfL-Bus darf nur von Personen gefahren werden, die mindestens zwei Jahre im Besitz eines Führerscheins sind.

2.) Die Benutzung des Busses ist im Fahrtenbuch ordnungsgemäß und leserlich einzutragen. Der Fahrer ist während der Benutzung des Busses der Verantwortliche.

3.) Essen und Trinken ist im Bus nicht erlaubt.

4.) Nach Beendigung der Fahrt ist der Bus wieder sauber (Müll entsorgen, Staubsaugen) und verschlossen am Standort abzustellen.

5.) Der Bus ist sofort wieder voll zu betanken (Diesel). Nach dem Tanken ist der Tankbeleg bei der Aral-Tankstelle zu unterschreiben. Die Abrechnung erfolgt über die Geschäftsstelle.

6.) Bei Bedarf sind Öl und Scheibenwaschflüssigkeit nachzufüllen.

7.) Tel.-Nr. für Notfälle: 0 18 02 / 365 365 (RENAULT ASSISTANCE) Mobilitätsgarantie-Nr.: A 039 550

8.) Schäden und Verschmutzungen sind sofort der Geschäftsstelle zu melden:

Tel.:  88 77 75

Fax:  88 77 76

Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Post: VfL Westercelle
Wilhelm-Hasselmann-Str. 51
29227 Celle

Zuvor nicht gemeldete Schäden oder Verschmutzungen werden dem letzten Nutzer angelastet.

9.) Nichtbeachtung dieser Richtlinien hat zur Folge, dass die Mannschaft / Gruppe das Recht auf weitere Benutzung des Busses verliert.

Beschlossen auf der Vorstandssitzung vom 08.06.2004 / Geändert: Vorstandssitzung vom 12.09.2006, 12.12.2006, 07.10.2008