Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2024
Download: Beitragsordnung vom 23.09.2023 (PDF)
Kinder/Jugendliche/Studenten/Bufdis: 8,50 € pro Monat
Schüler, Auszubildende, Bufdis und Studenten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen gegen Vorlage des Kindergeldbescheides und der Schul- und Studienbescheinigung einen eigenen Beitrag in Höhe des Beitrags für Kinder. Stichtag ist der 1. Januar. Der Nachweis ist jährlich ohne Aufforderung der Geschäftsstelle vorzulegen. Liegt der Nachweis zum Stichtag nicht vor, so wird der Beitrag für Erwachsene fällig.
Erwachsene: 15 € pro Monat
Familien: 28 € pro Monat
Familien oder Personen, die im gleichen Haushalt wohnen mit/ohne Kinder
NEU Amtsträger: 7 € pro Monat
Amtsträger sind alle aktiven Vereinsmitglieder, die in einem befristeten Zeitraum ausschließlich eine der folgenden Tätigkeiten, wie z.B. Schiedsrichter:innen, Trainer:innen, Spartenleiter:innen, Beauftragte ausüben.
passive Mitgliedschaft: 7 € pro Monat
NEU Ruhende Mitglieder: 2,50 € pro Monat
Ruhende Mitglieder sind alle aktiven Vereinsmitglieder, die in einem befristeten Zeitraum nicht am Vereinsleben teilnehmen können. Die Voraussetzungen dafür sind: Abwesenheitszeitraum zw. 1/4 und 1 Jahr und/oder Nachweis Arzt/Arbeitgeber/etc. Die ruhende Mitgliedschaft kann für Auslandsaufenthalte oder einer Verletzung, die keinen Sport zulässt etc genutzt werden. Die ruhende Mitgliedschaft ist zeitlich begrenzt und eine Einzelfallentscheidung.
Aufschlag für Kurzmitgliedschaft: 50 % des regulären Beitrags
Die Kurzmitgliedschaft ist zeitlich begrenzt und eine Einzelfallentscheidung. Diese kann nur in Rücksprache mit der Geschäftsstelle bzw. der Spartenleitung gewährt werden.
Die Beiträge können quartalsweise, halbjährlich oder jährlich abgebucht werden. Ab 01.01.2024 gibt es neue Abbuchungszyklen:
- Für Jahreszahler am 25. Januar
- Für Halbjahreszahler am 25. Januar und 25. Juli
- Für Quartalszahler am 25. Januar, 25. April, 25. Juli und 25. Oktober
- Wenn der 25. der oben genannten Monate auf einen Feiertag bzw. ein Wochenende fällt, erfolgt die Abbuchung am nachfolgenden Werktag.
Spartenbeiträge
In einigen Sparten werden Spartenbeiträge erhoben, die die höheren Kosten der jeweiligen Sparte decken.
Badminton | nach Bedarf (nicht jährlich) |
Bogensport | nach Bedarf |
Fußball | Kinder (bis 13 Jahre): 6,50€ / Monat Jugendliche (14 bis 18 Jahre): 8,50€ / Monat Erwachsene: 6,50€ / Monat |
Handball | — |
Jazzdance | Tänzerische Früherziehung: 5,00€/Monat HäppyFeets, Jeunesse, DejaVu/Breitensport: 10,00€ / Monat Dreamteam, Vitesse, Petit, LaVie, DejaVu: 15,00€ / Monat |
Judo | Jahressichtmarke (z.Zt. 24,00 Euro) |
Ju-Jutsu | Jahressichtmarke (z.Zt. 22,00 Euro) |
Leichtathletik | — |
Schwimmen | 4,00€ / Monat |
Tanzen | nach Bedarf (nicht jährlich) |
Tennis | Kinder, Jugendliche, Azubis, Studenten: 27,50 €/Jahr Erwachsene: 55,00 €/Jahr Familien ohne Kinder: 82,50 €/Jahr Familien mit Kindern: 99,00 €/Jahr |
Tischtennis | 3 ,00€/Monat |
Turnen / Gymnastik | — |
Volleyball | 3,50€/Monat für Einzelmitglieder 4,50€/Monat für Familien |
Mitgliedschaft (Auszug aus der Satzung)
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Vereins können natürliche Personen als aktive oder passive Mitglieder,
aber auch juristische Personen werden ordentliche Mitglieder).
(2) Das Gesuch um Aufnahme ist schriftlich oder elektronisch an den Vorstand zu richten. Der Antrag bedarf bei nicht volljährigen Personen der Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreters/in. Über die Aufnahme beschließt der Vorstand. Eine Ablehnung braucht nicht begründet zu werden. Jedes aufgenommene Mitglied erhält eine Bestätigung und auf Wunsch einen Abdruck der Satzung.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person. Für Mitgliedschaften gem. § 4 Abs. 4 (Kurzmitgliedschaften) gelten die gesondert getroffenen Vereinbarungen.
(1) Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt ist nur möglich jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres mit zweimonatiger Kündigungsfrist. Der Austritt entbindet nicht von den bis dahin entstandenen Verpflichtungen geldlicher oder sonstiger Art.