Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2024

Schüler, Auszubildende, Bufdis und Studenten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen gegen Vorlage des Kindergeldbescheides und der Schul- und Studienbescheinigung einen eigenen Beitrag in Höhe des Beitrags für Kinder. Stichtag ist der 1. Januar. Der Nachweis ist jährlich ohne Aufforderung der Geschäftsstelle vorzulegen. Liegt der Nachweis zum Stichtag nicht vor, so wird der Beitrag für Erwachsene fällig.

Familien oder Personen, die im gleichen Haushalt wohnen mit/ohne Kinder

Amtsträger sind alle aktiven Vereinsmitglieder, die in einem befristeten Zeitraum ausschließlich eine der folgenden Tätigkeiten, wie z.B. Schiedsrichter:innen, Trainer:innen, Spartenleiter:innen, Beauftragte ausüben.

Ruhende Mitglieder sind alle aktiven Vereinsmitglieder, die in einem befristeten Zeitraum nicht am Vereinsleben teilnehmen können. Die Voraussetzungen dafür sind: Abwesenheitszeitraum zw. 1/4 und 1 Jahr und/oder Nachweis Arzt/Arbeitgeber/etc. Die ruhende Mitgliedschaft kann für Auslandsaufenthalte oder einer Verletzung, die keinen Sport zulässt etc genutzt werden. Die ruhende Mitgliedschaft ist zeitlich begrenzt und eine Einzelfallentscheidung.

Die Kurzmitgliedschaft ist zeitlich begrenzt und eine Einzelfallentscheidung. Diese kann nur in Rücksprache mit der Geschäftsstelle bzw. der Spartenleitung gewährt werden.

Die Beiträge können quartalsweise, halbjährlich oder jährlich abgebucht werden. Ab 01.01.2024 gibt es neue Abbuchungszyklen:

  • Für Jahreszahler am 25. Januar
  • Für Halbjahreszahler am 25. Januar und 25. Juli
  • Für Quartalszahler am 25. Januar, 25. April, 25. Juli und 25. Oktober
  • Wenn der 25. der oben genannten Monate auf einen Feiertag bzw. ein Wochenende fällt, erfolgt die Abbuchung am nachfolgenden Werktag.

Spartenbeiträge

In einigen Sparten werden Spartenbeiträge erhoben, die die höheren Kosten der jeweiligen Sparte decken.

Badminton nach Bedarf (nicht jährlich)
Bogensport nach Bedarf
Fußball Kinder (bis 13 Jahre): 6,50€ / Monat
Jugendliche (14 bis 18 Jahre): 8,50€ / Monat
Erwachsene: 6,50€ / Monat
Handball
Jazzdance Flöhe : 5,00€/Monat
HäppyFeets, Vidi Vici, Jeunesse, Erwachsene: 10,00€ / Monat
Dreamteam, Vitesse: 15,00€ / Monat
Ballett: 15,00€ / Monat
Judo Jahressichtmarke (z.Zt. 24,00 Euro)
Ju-Jutsu Jahressichtmarke (z.Zt. 22,00 Euro)
Leichtathletik
Schwimmen 4,00€ / Monat
Tanzen nach Bedarf (nicht jährlich)
Tennis Kinder, Jugendliche, Azubis, Studenten: 27,50 €/Jahr
Erwachsene: 55,00 €/Jahr
Familien ohne Kinder: 82,50 €/Jahr
Familien mit Kindern: 99,00 €/Jahr
Tischtennis 3 ,00€/Monat
Turnen / Gymnastik
Volleyball 3,50€/Monat für Einzelmitglieder
4,50€/Monat für Familien

Mitgliedschaft (Auszug aus der Satzung)

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Vereins können natürliche Personen als aktive oder passive Mitglieder,
aber auch juristische Personen werden ordentliche Mitglieder).

(2) Das Gesuch um Aufnahme ist schriftlich oder elektronisch an den Vorstand zu richten. Der Antrag bedarf bei nicht volljährigen Personen der Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreters/in. Über die Aufnahme beschließt der Vorstand. Eine Ablehnung braucht nicht begründet zu werden. Jedes aufgenommene Mitglied erhält eine Bestätigung und auf Wunsch einen Abdruck der Satzung.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person. Für Mitgliedschaften gem. § 4 Abs. 4 (Kurzmitgliedschaften) gelten die gesondert getroffenen Vereinbarungen.

(1) Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt ist nur möglich jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres mit zweimonatiger Kündigungsfrist. Der Austritt entbindet nicht von den bis dahin entstandenen Verpflichtungen geldlicher oder sonstiger Art.