Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2012
Kinder/Jugendliche 6,50 € pro Monat
Erwachsene 12,00 € pro Monat
Familien 22,00 € pro Monat
passive Mitgliedschaft 5,00 € pro Monat
Aufschlag für Kurzmitgliedschaft: 50 % des regulären Beitrags

Die Beiträge können quartalsweise, halbjährlich oder jährlich abgebucht werden. Die Abbuchung erfolgt immer zur Quartalsmitte:

  • Für Jahreszahler am 15. Februar
  • Für Halbjahreszahler am 15. Februar und 15. August
  • Für Quartalszahler am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
  • Wenn der 15. der oben genannten Monate auf einen Feiertag bzw. ein Wochenende fällt, erfolgt die Abbuchung am nachfolgenden Werktag.

Spartenbeiträge

In einigen Sparten werden Spartenbeiträge erhoben, die die höheren Kosten der jeweiligen Sparte decken.

Badminton nach Bedarf (nicht jährlich)
Bogensport nach Bedarf
Fußball Kinder (bis 13 Jahre): 6,50€ / Monat
Jugendliche (14 bis 18 Jahre): 8,50€ / Monat
Erwachsene: 6,50€ / Monat
Handball
Jazzdance Flöhe : 5,00€/Monat
HäppyFeets, Vidi Vici, Jeunesse, Erwachsene: 10,00€ / Monat
Dreamteam, Vitesse: 15,00€ / Monat
Ballett: 15,00€ / Monat
Judo Jahressichtmarke (z.Zt. 20,00 Euro)
Ju-Jutsu Jahressichtmarke (z.Zt. 22,00 Euro)
Leichtathletik
Schwimmen 4,00€ / Monat
Tanzen nach Bedarf (nicht jährlich)
Tennis Kinder, Jugendliche, Azubis, Studenten: 27,50 €/Jahr
Erwachsene: 55,00 €/Jahr
Familien ohne Kinder: 82,50 €/Jahr
Familien mit Kindern: 99,00 €/Jahr
Tischtennis 3 ,00€/Monat
Turnen / Gymnastik
Volleyball 3,50€/Monat für Einzelmitglieder
4,50€/Monat für Familien

Ergänzung der Beitragsordnung

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.02.2013, Ergänzung der Beitragsordnung mit Wirkung zum 01.01.2014:

„Im Familienbeitrag inbegriffen sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Schüler, Auszubildende und Studenten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen gegen Vorlage des Kindergeldbescheids einen eigenen Beitrag in Höhe des Beitrags für Kinder. Stichtag ist der 1. Januar. Der Nachweis des Kindergeldbezugs ist jährlich ohne Aufforderung der Geschäftsstelle vorzulegen. Liegt er zum Stichtag nicht vor, so wird der Beitrag für Erwachsene fällig.“

Mitgliedschaft (Auszug aus der Satzung)

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Vereins können natürliche Personen als aktive oder passive Mitglieder,
aber auch juristische Personen werden ordentliche Mitglieder).

(2) Das Gesuch um Aufnahme ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Antrag bedarf bei nicht volljährigen Personen der Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreters/in. Über die Aufnahme beschließt der Vorstand. Eine Ablehnung braucht nicht begründet zu werden. Jedes aufgenommene Mitglied erhält eine Bestätigung und auf Wunsch einen Abdruck der Satzung.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person. Für Mitgliedschaften gem. § 4 Abs. 4 (Kurzmitgliedschaften) gelten die gesondert getroffenen Vereinbarungen.

(1) Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt ist nur möglich jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres mit zweimonatiger Kündigungsfrist. Der Austritt entbindet nicht von den bis dahin entstandenen Verpflichtungen geldlicher oder sonstiger Art.